Das südsudanesische Gerichtswesen ist ein komplexes Neben- und Miteinander von auf gesetztem Recht und traditionellem Gewohnheitsrecht basierenden Rechtssprechungsinstanzen ordentlicher und stammesrechtlich organisierter Gerichte.
1. Ordentliche Gerichte
1.1. Payam Court
Als unterste Stufe (3rd Class Court) der ordentlichen Gerichtsbarkeit sind, die bisher noch kaum etablierten, auf lokaler Ebene organisierten Payam Courts für die Verhandlung von Bagatellsachen vorgesehen.
1.2. Magistrate Court
Die in zwei Rang-Stufen (First Magistrate Court und Second Magistrate Court) aufgebauten Magistrats-Gerichte sind in ihrer Kompetenz bedingt mit deutschen Amtsgerichten vergleichbar. Auch die flächendeckende Einrichtung dieser für die Rechtsprechung auf County-Ebene vorgesehenen Gerichte befindet sich, unter anderem wegen des Mangels an qualifizierten Juristen für die Richterpositionen, noch im Anfangsstadium. Bisweilen behelfen sich die Justizverwaltungen mit dem Einsatz mobiler Gerichte
1.3. High Court
In jeder Hauptstadt der zehn States hat ein unter Vorbehalt mit deutschen Landgerichten vergleichbarer High Court seinen Sitz. Das High Court ist die Berufungsinstanz für die Urteile der Payam und Magistrate Courts sowie erste Instanz für schwerwiegende Strafsachen und Zivilsachen mit höherem Streitwert.
1.4. Court of Appeals
Revisions- und Berufungsinstanz für Entscheidungen der High Courts sind die drei Courts of Appeals, deren Gerichtsbezirke sich an der früheren Provinzeinteilung von Southern Sudan orientiert. Der Appellationsgerichtshof für Greater Equatoria hat seinen Sitz in Juba, in Rumbek spricht der Court of Appeals in Recht und der Court of Appeals in Malakal ist für Greater Upper Nile zuständig. Neben der Rechtsprechung nehmem die in ihrer Funktion deutschen Oberlandesgerichten ähnelnden Gerichtshöfe auch Aufsichtsaufgaben bezüglich der High Courts ihres Gerichtsbezirks wahr.
1.4. Supreme Court
Höchstes südsudanesisches Gericht ist der Supreme Court in Juba. Ihm gehören sieben Richter mit dem Chief Justice of the Supreme Court und seinem Stellvertreter, dem Deputy President, an der Spitze an. Der Oberste Gerichtshof bildet drei nach dem Mehrheitsprinzip entscheidende Kammern: Verfassungskammer (Constitutional Panel), Zivilkammer (Civil Panel) und Strafkammer (Criminal Panel). Der Verfassungskammer gehören alle sieben Richter an, die anderen Kammern werden von jeweils drei Richtern gebildet. Der Supreme Court ist oberstes Appellationsgericht sowie das einzige für Verfassungsfragen zuständige Gericht. Ferner müssen Todesurteile vom Supreme Court bestätigt werden, um Rechtsgültigkeit zu erlangen. Oberster südsudanesischer Richter ist Chan Reec Madut, der am 16. August 2011 von Präsident Salva Kiir als Nachfolger von John Wuol Makec zum Chief Justice ernannt worden ist.
2. Customary Courts
Die mit Abstand größte Zahl der gerichtlich verhandelten Rechtssachen wird zurzeit noch von traditionellen Rechtsprechungsinstitutionen entschieden. Das „Local Govenment Act“ von 2009 erkennt diese vor allem im 19. Jahrhundert durch die britische Kolonialmacht geförderten Gerichte ausdrücklich an und verlangt lediglich die Beachtung einiger Grundbedingungen, wie das Nichtdiskriminierungsgebot. Die Gesetzgebung lässt viel Spielraum bei der Frage der Zuständigkeit der traditionellen Gerichte. So sollen Kriminaldelikte grundsätzlich in den Zuständigkeitsbereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit fallen. Bei Fällen, in denen gewohnheitsrechtliche Wechselbeziehungen berührt sind, kann auch das traditionelle Gericht zuständig sein. Die Prozessführungspraxis und die Organisationsformen der Customary Courts sind überaus vielfältig und stellen häufig eine Mischung aus gesetztem Recht, Gewohnheitsrecht und Richterrecht dar. Allgemeiin werden A Courts, B Courts und C Courts unterschieden.
2.1. A Court
Ein vom Boma Chief geleiteter A Court ist für Streitigkeiten auf Familien- oder Dorfebene zuständig. Als Aufsichtsorgan wirkt der Payam Chief.
2.2. B Court
Bei örtlich einen Payam-Bezirk betreffenden Fällen tritt der B Court zusammen. Dieses Gericht kann u. a. hohe Geldstrafen und auch Freiheitsstrafen aussprechen. Den Vorsitz hat der ranghöchste Payam-Häuptling. Der B Court wird vom Paramount Chief des County überprüft.
2.3. C Court
An der Schnittstelle zwischen Stammesrecht und staatlichem Recht spricht der C Court, dem der County Paramount Chief vorsitzt, in schwerwiegenden oder auch interethnischen Fällen Recht. Die Oberhäuptlinge der Payams wirken als Beisitzer. Die Gerichtaufsicht nimmt der County Commissioner wahr.
Lit.: Paul Mertenskoetter / Dong Samuel Luak, An Overview of the Legal System and Legal Research in the Republic of South Sudan, 2012, www.nyulawglobal.org/globalex/South_Sudan